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Rechtsdurchsetzung für Verbraucher: Alle Möglichkeiten im Überblick

Welche Möglichkeiten zur Durchsetzung Ihrer Rechte gibt es und welche ist in Ihrer Situation am besten geeignet? Hier finden Sie die Antwort

Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net)

Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) berät Sie kostenfrei und fallspezifisch, wenn Sie Probleme mit einer Bestellung aus einem anderen EU-Land, Island oder Norwegen haben. Die Fachleute des Netzwerks beraten Sie rund um Ihre Rechte, helfen bei Verhandlungen mit dem Händler und begleiten Sie bei Reklamationen oder Rückerstattungsverfahren. Dabei spielt es keine Rolle, ob es um ein fehlerhaftes Produkt, eine stornierte Dienstleistung oder Probleme bei der Lieferung handelt. Diese Beratung ist kostenfrei und unverbindlich. Die Mitarbeiter treten weder als Gericht noch als Behörde auf, doch dank ihrer Erfahrung bei Verhandlungen mit Händlern können Sie Probleme oft ohne rechtliche Schritte lösen.
Sie müssen sich an das Europäische Verbraucherzentrum in Ihrem Land wenden. Weitere Informationen... 
 

Alternative Streitbeilegung

Bei der alternativen Streitbeilegung (ADR) handelt es sich um eine pragmatische Möglichkeit zur Beilegung von Verbraucherbeschwerden in der gesamten Europäischen Union sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein. Für Sie fallen dabei normalerweise keine oder nur geringe Gebühren an. Die meisten Fälle werden innerhalb von 90 Tagen nach Einreichung Ihrer Beschwerde und aller erforderlichen Unterlagen geklärt (lediglich bei komplexen Fällen kann es länger dauern). Sie müssen keinen Rechtsanwalt hinzuziehen (haben jedoch das Recht dazu).


In einigen Ländern ist der Händler verpflichtet, an einem alternativen Streitbeilegungsverfahren mitzuwirken und Ihnen mitzuteilen, an welche Streitbeilegungsstelle Sie sich wenden können, wenn Sie Ihre Streitigkeit nicht direkt miteinander klären können. Je nach den nationalen Vorschriften ist das Ergebnis der alternativen Streitbeilegung eine verbindliche Entscheidung oder eine Empfehlung.

Hat der Händler seinen Sitz in einem anderen Land, müssen Sie sich normalerweise an die Streitbeilegungsstelle im Land des Händlers wenden. Informieren Sie sich darüber, ob Sie die Beschwerde in Ihrer Sprache einreichen können. Wenn nicht, müssen Sie sie gegebenenfalls übersetzen. Künftig wird jedes EU-Land über eine nationale Kontaktstelle für alternative Streitbeilegung verfügen, die Ihnen hilft, die für Ihren Fall zuständige Stelle in einem anderen Land zu finden. 

Weitere Informationen und Ihre Streitbeilegungsstelle finden Sie hier.

FIN-NET

FIN-NET ist ein Netzwerk von Stellen für die außergerichtliche Streitbeilegung in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum speziell für Streitigkeiten mit Finanzdienstleistern. Die streitbeilegungsstellen des FIN-NET helfen den Verbrauchern u. a., Beschwerden über Dienstleister aus anderen Ländern zu lösen. Die Mitglieder des FIN-NET haben eine Absichtserklärung unterzeichnet, mit der sie u. a. die Zuständigkeit für grenzüberschreitende Beschwerden übernehmen. Weitere Informationen...

Nationale Durchsetzungsstellen für Fahrgastrechte

Die EU-Vorschriften verpflichten die Mitgliedstaaten, „nationale Durchsetzungsstellen“ zu benennen oder einzurichten, die überprüfen, ob Verkehrsunternehmen die Rechte ihrer Fahrgäste wahren. Fahrgäste, die der Ansicht sind, dass ihre in den EU-Vorschriften vorgesehenen Rechte verletzt wurden, sollten sich an die zuständige Stelle in dem Land wenden, in dem sich der Vorfall ereignet hat. Beachten Sie auch die weiteren Informationen  und die Themenseite zu Fahrgastrechten.

Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen

Beim europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen handelt es sich um einem vereinfachten, beschleunigten Rechtsweg für grenzüberschreitende Streitigkeiten mit einem Streitwert von bis zu 5 000 EUR. Als solches ergänzt es die nationalen gerichtlichen Möglichkeiten. Es ist in den EU-Mitgliedstaaten (jedoch nicht im Europäischen Wirtschaftsraum) verfügbar, mit Ausnahme von Dänemark. Erlassene Entscheidungen werden unmittelbar und automatisch in allen EU-Ländern anerkannt und vollstreckungsfähig. Sie bedürfen keiner weiteren Genehmigung und sind nicht anfechtbar.

Zur Inanspruchnahme des Verfahrens füllen Sie zunächst das Formular A aus. Fügen Sie die maßgeblichen Belege bei (z. B. Quittungen und Verträge). Reichen Sie diese Unterlagen beim zuständigen Gericht ein, das innerhalb von 14 Tagen eine Abschrift an den Beklagten weiterleitet, der eine Antwortfrist von 30 Tagen hat. Das Gericht muss innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Antwort eine Entscheidung treffen (oder Informationen nachfordern). Sollte eine Anhörung erforderlich sein, wird in der Regel eine Videokonferenz angesetzt (für die keine anwaltliche Vertretung erforderlich ist). Sobald Ihnen die Entscheidung und die gerichtliche Urkunde vorliegen (ggf. übersetzt) verfügen, können Sie diese überall in der EU gemäß den dort geltenden Vorschriften vollstrecken lassen, sofern sie nicht im Konflikt zu einem bestehenden Urteil zwischen denselben Parteien steht.

Geringfügige Forderungen | Europäisches Justizportal

Verbandsklagen

Bisweilen können nicht nur Sie, sondern viele andere auch vom Fehlverhalten eines Unternehmens betroffen sein. In diesem Fall (einer sogenannten Beeinträchtigung der Kollektivinteressen) kann eine qualifizierte Einrichtung, d. h. eine anerkannte Verbraucherorganisation oder eine öffentliche Stelle, in Ihrem Namen und im Namen aller anderen Betroffenen vor Gericht ziehen.

Sie kann beim Gericht beantragen, dass es die rechtswidrigen Praktiken der Händler unterbindet und/oder eine finanzielle oder anderweitige Entschädigung zugunsten der Geschädigten beschließt.

Dank der Richtlinie über Verbandsklagen spielt es dabei keine Rolle, ob der Händler in Ihrem Land oder in einem anderen EU-Land ansässig ist. Weitere Informationen zu Verbandsklagen finden Sie hier.

Streitbeilegungsstellen im Sinne des Gesetzes über digitale Dienste

Bei Streitigkeiten mit Online-Plattformen geht es nicht immer um Online-Geschäfte oder Verbraucherrechte. Es kann auch um Inhalte gehen, die Sie veröffentlicht haben, oder um ähnliche Schwierigkeiten. Mit dem Gesetz über digitale Dienste wurden spezielle außergerichtliche Streitbeilegungsstellen eingeführt, die Ihnen helfen können. Hinweis: Diese Option ist nur in der EU (und nicht im Europäischen Wirtschaftsraum) verfügbar. Weitere Informationen...

Anwaltliche Vertretung: Hilfe bei der Suche

Wenn Sie anwaltliche Beratung benötigen, können Sie sich an einen speziellen Dienst der Kommission wenden, der Ihnen hilft, qualifizierte Anwälte in der EU und im EWR zu finden. Weitere Informationen...

Öffentliche Durchsetzung von Verbraucherschutzvorschriften in der EU

Wenn ein Händler wiederholt gegen Verbraucherschutzvorschriften verstößt, können die nationalen Behörden eingreifen. Bei einem solchen Verstoß kann es sich z. B. um unfaire Vertragsbedingungen, irreführende Werbung oder unsichere Produkte handeln. Diese öffentlichen Durchsetzungsbehörden (Verbraucherschutzbehörden) verfügen über umfangreiche Befugnisse und können Untersuchungen durchführen, die Einhaltung der Vorschriften anordnen, Strafen verhängen und sogar schädliche Praktiken EU-weit verbieten. Wenn mehrere Länder betroffen sind, können die Verbraucherschutzbehörden in der EU (und in Norwegen und Island) die Missstände gemeinsam angehen (Zusammenarbeit für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze – CPC-Netzwerk). Weitere Informationen...